Sofern ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, erhält der Beschuldigte die Möglichkeit, sich zum Tathergang zu äußern. Rechtsanwälte empfehlen ihren Mandanten jedoch, sich vorerst nicht gegenüber der Behörde zu äußern und keine Angaben zur Sache zu machen.
Nach Auftragserteilung übernehmen Rechtsanwälte die gesamte Korrespondenz mit der Behörde und beantragen zunächst Akteneinsicht.
Im Zuge der Erklärung der Mandatsübername wird bei Rechtsschutzversicherten die Rechtsschutzversicherung angeschrieben und Kostendeckungszusage für das Ermittlungsverfahren beantragt. Sofern Kostenschutz gewährt wird, werden sämtliche Kosten mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet, so dass der Mandant - bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens - keine Kosten tragen muss.
Hierbei ist jedoch zu beachten, sofern der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, dass dem Versicherer die Kosten zu erstatten sind, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
