Sowohl beim Ankauf als auch beim Verkauf eines Gebrauchtwagens empfiehlt sich der Gang zu einem Gebrauchtwagenhändler, da diese entsprechende Verträge zur Hand haben, die einen sicheren und schnellen Ablauf beim Autoankauf bzw. Autoverkauf gewährleisten. Denn als Privatperson wird man sicherlich nicht täglich einen Kaufvertrag für ein PKW aufsetzen und man kann somit nicht hundertprozentig wissen bzw. sichergehen, welche Formalitäten dazu notwendig sind. Natürlich kann man sich im Vorfeld informieren und Blankoverträge aus dem Internet herunterladen, jedoch kann eine Privatperson im Gegensatz zu einem Autohändler keinerlei Garantien geben. Außerdem kann Ihnen ein guter Gebrauchtwagenhändler beim Autoankauf einen gewissen Service bieten, den Ihnen ein Privatkäufer nicht anbieten wird. Dazu zählt z.B. das Abmelden oder Ummelden beim Ankauf bzw. Verkauf eines PKW’s.
Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die Sachmängelhaftung beim Kauf eines Autos, die auch ohne eine separate Gebrauchtwagengarantie und ohne zusätzliche Kosten von einem Autohändler innerhalb eines Jahres ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung fordert. Dies gilt im übrigen auch dann, wenn Klauseln im Vertrag wie „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" oder „Gekauft wie gesehen" verwendet werden. Selbst wenn Sie so etwas bei einem Händler unterschreiben sollten, müssen Sie sich nicht sorgen, da dies keine Wirksamkeit hat. Anders ist das natürlich beim Autoankauf von einer Privatperson. Diese ist vom Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet, einer Sachmängelhaftung nachzukommen.
